Ausländische Behörden und Gerichte erkennen eine öffentliche Urkunde meistens nur dann an, wenn u.a. ihre Echtheit nachgewiesen wird. Der Echtheitsnachweis kann durch Legalisation oder Apostille geführt werden.
Ob eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Deutschland ausgestellte Urkunde vorlegen möchten. Falls Sie unsicher sind, ob Sie eine Apostille oder Legalisation benötigen, informieren Sie sich bitte auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Berlin.
In Costa Rica reicht eine Apostille.
Typische Urkunden, für die eine Apostille erforderlich sein kann, sind:
…für gerichtliche und notarielle Dokumente
…für Verwaltungsurkunden
…für Urkunden des Bundes (z. B. vom Bundesverwaltungsamt)
Legalisation bedeutet: Ein Konsularbeamter des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll (z. B. Costa Rica), bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Zuständigkeit der ausstellenden Stelle in Deutschland.
In vielen Fällen ist eine Legalisation jedoch nicht mehr nötig, weil Deutschland mit vielen Ländern – darunter Costa Rica – ein internationales Abkommen geschlossen hat: das Haager Übereinkommen.
Dieses Abkommen erlaubt die einfachere Beglaubigung durch eine Apostille.
Die Apostille bestätigt ebenfalls die Echtheit der Urkunde, wird aber von einer zuständigen Behörde im Ausstellungsland (z. B. einem deutschen Landgericht) ausgestellt.
Kurz gesagt:
Legalisation: durch das Konsulat des Ziellandes
Apostille: durch die Behörde im Ausstellungsland
Damit deutsche Urkunden im Ausland anerkannt werden, muss ihre Echtheit bestätigt werden. Das geschieht entweder durch eine Apostille oder eine Legalisation, je nach Zielland.
Beides bestätigt:
die Echtheit der Unterschrift
die Befugnis der ausstellenden Behörde
In vielen Ländern, zum Beispiel Costa Rica, reicht die Apostille nach dem Haager Übereinkommen.
Für deutsche Urkunden wird die „Haager Apostille“ von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich. Auf der nachfolgenden Seite können Sie unter „Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland“ nachsehen, bei welcher Behörde Sie die Apostille bekommen.